Wir stehen in Deutschland und anderen
Industriestaaten am Anfang einer Ära der sozialökologischen Rationierung. Ihr Merkmal
sind flächendeckende elektronische Kontroll- und Zuteilungssysteme. Kontroll- und
Rationierungssysteme werden derzeit u.a. eingeführt für Sozialleistungen, für Geburten,
Arbeit, Einwanderung, Gesundheitsleistungen, für harte Drogen und menschliche Organe,
Personentransporte und Abfallbeseitigung. Wesentliche Bestandteile sind Datenbanken und
maschinenlesbare Individualisierungsmittel, z.B. Chipkarten. Sozialökologische
Rationierung bedeutet Bürokratisierung und Kontrolle des Alltags. Sie wird notwendig,
wenn eine moderne Gesellschaft die Kraft zur Reform und zu humanen Wertvorstellungen
verliert.
Gliederung
I. Ende des Datenschutzes
A. Bürokratisierung des Lebens
II. Computerisierte Ressourcen-Management-Systeme
A. Solidarpakt
1. Zweite Abtreibungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
C. Arbeit
III. Orwell oder Huxley
A. Isolation des Datenschutzes
Das Gesundheitsstrukturgesetz, der Solidarpakt und die Ausländergesetze brachten eine neue Qualität staatlicher Datenerfassung und Überwachung. Mit ihnen wird weit übertroffen, was mit der Volkszählung beabsichtigt war. Weitere Überwachungssysteme sind geplant, z.B. im Verkehr. Vor zehn Jahren waren hunderttausende gegen die Volkszählung aktiv. Heute protestieren nur noch beamtete Datenschützer und vereinzelte Initiativen.
Was in "Zeit" und FR nur berichtet wurde[3], sollte man in einem größeren Zusammenhang analysieren. Dazu müßte der Datenschutz aktuelle sozialwissenschaftliche Ansätze aufgreifen. Sozialforscherinnen und Technikphilosophen haben untersucht, was geschieht, wenn vor allem Maschinen gegenüber den Menschen das Recht vollstrecken[4]. Sie machen darauf aufmerksam, daß die Technik sozialer Kontrolle sich weiter entwickelt hat. Sie beruht nicht mehr darauf, daß einzelne Abweichende ausgesondert werden, daß man nur diese Abweichenden in Gefängnissen, Irren- und Krankenanstalten bürokratisch behandelt. Statt dessen wird die Gesellschaft mit allen BürgerInnen zum Objekt bürokratisch-technischer Verwaltung oder "Bio-Politik"[5]. Diese Politik, Risikokontrolle durch gesellschaftliche Systemgestaltung, führe durch Ausblendung von Widersprüchen zur organisierten Unverantwortlichkeit und Lernunfähigkeit[6].
Franz Kafka hat z.B. in "Das Schloß" die Menschen als Rädchen im Getriebe der maschinenförmig organisierten Macht dargestellt. Wegen ihrer Maschinenförmigkeit nennt man Bürokratien auch "Apparate" - z.B. den Parteiapparat. Wir sind standardisierte Objekte in vielen Apparaten, zum Beispiel als Verkehrsteilnehmer in der Ampelsteuerung oder als Steuerzahler beim Finanzamt. Fast jeder kennt die Erfahrung der Ohnmacht gegenüber Mühlen der Bürokratie oder EDV-Programmen, in denen gerade unser Fall nicht vorgesehen ist. Die Tendenz zur Maschinisierung (oder Bürokratisierung) aller Lebensbereiche[7] erreicht jetzt eine neue Stufe.
Im computerisierten Ressourcen- und
Risikomanagement gilt nicht mehr das frühere Gegenüber von Bürokratie einerseits,
Bürgerin andererseits. In vielen Bereichen durchdringt die Bürokratie den Alltag, so
daß die einzelne Benutzerin einer Chipkarte zum Bestandteil des Verwaltungsapparats wird.
Eine Überwachung im bisherigen Sinn findet nicht statt, denn es gibt kein
Überwachungspersonal, nur Systeme, in denen die einzelne Person als Teil mitwirkt.
Wir haben wieder Krisenzeiten. In solchen werden die Unteren verpflichtet, den Gürtel enger zu schnallen. Die Ideologie dafür hat sich geändert. Nur noch selten sind es die Nationalen Interessen, derentwegen man sich beschränken muß. Meist geht es um Überbevölkerung, Umweltverschmutzung, Ressourcenknappheit. Für die Nationalen Interessen sollen alle unterschiedslos Opfer bringen - Opfer, die irgendwann ein Ende finden und sich lohnen. Das typische Mittel dafür sind Steuererhöhungen.
Gegen die Ressourcen-Vergeudung dagegen muß jedeR für sich, nach den individuellen Möglichkeiten, Disziplin üben: eine Disziplin, die niemals enden darf. Es geht darum, die optimale Nutzung der knappen Ressourcen durch jedeN einzelneN zu organisieren: mit Hilfe computerisierter Ressourcen-Management-Systeme. Solche Systeme versprechen, uns ein Leben zuzuteilen, das so schön ist, wie gerade noch möglich. Sie verschaffen Sicherheit und ein ruhiges Gewissen in einer krisenhaften, unüberschaubaren Welt[8]. Ihr Hauptziel ist nicht die Feststellung von Übeltätern, sondern die Verhinderung von Übeltaten: keine Person soll mehr erhalten, als ihr zukommt, jede muß ihrer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit gerecht werden. Darüber wacht die Technik.
Anhand des Solidarpakts, der "Bekämpfung des Leistungsmißbrauchs", soll illustriert werden, wie die Einrichtung eines "computerisierten Ressourcen-Management-Systems" (CRMS) in der Gesellschaft funktioniert. Anschließend werden weitere Systeme, die eingerichtet wurden oder werden, vorgestellt.
Der erste Schritt zum Ressourcen-Management ist die Definition einer Krise, in diesem Fall: der Finanzkrise des Staates, hervorgerufen durch Mißbrauch von Sozialleistungen. Die Krise rechtfertigt es, daß um einen ganzen gesellschaftlichen Bereich ein Rationierungs-Rahmen gelegt wird. Jede Person, die sich innerhalb des Rahmens befindet, kann durch unverantwortliches Verhalten, z.B. durch Ressourcenvergeudung, Schaden anrichten und ist deswegen ein potentieller "Störfaktor". Das Verhalten aller Menschen im Rationierungsrahmen muß deswegen automatisch und unausweichlich personenbezogen registriert werden, um mit Sanktionen und Belohnungen das erwünschte Wohlverhalten zu erzwingen.
Nach dem Solidarpakt sollen alle Fälle aufgedeckt werden, in denen jemand bei irgendwelchen Sozialbehörden sein Einkommen oder seine Mitbewohner nicht angegeben hat. Das schon bestehende Kontrollsystem der Sozialversicherungen[9] wird um die Sozialämter erweitert. Mit diesem Gesamtsystem werden jetzt regelmäßig und bundesweit die Einkommensdaten aller sozialversicherten ArbeitnehmerInnen und die Daten der EmpfängerInnen von Rente, von Arbeitslosengeld oder -hilfe sowie von Krankengeld und Sozialhilfe jeweils untereinander abgeglichen[10]. Das bedeutet ein lückenloses Einkommens-Kontrollsystem für ca. 85 % der erwerbstätigen Bevölkerung.
Den Sozialämter wird erlaubt, bei den EmpfängerInnen von Sozialhilfe auch die private Lebensführung elektronisch kontrollieren. Sie haben jetzt den Zugriff auf die Daten der Stadtwerke (um Strom, Heizung, Müllabfuhr der Sozi-Empfänger zu überprüfen), auf die der KFZ-Ämter (KFZ-Zulassung) und der städtischen Wohnungsgesellschaft (Mieterdatei, Miethöhe)[11]. Bei Verdacht auf "Mißbrauch" droht Entzug der Leistungen und Bestrafung oder Bußgeld.
Das computerisierte Ressourcen-Management-System (hier das für Sozialleistungen) dient zusätzlich dazu, die Sanktionen, Belohnungen und anderen staatlichen Handlungen innerhalb des Rationierungsrahmens zu optimieren. Dazu sind die Vorschriften über die Sozialhilfestatistik erheblich ausweitet worden.
Wichtig für ein solches computerisiertes Ressourcen-Management-System (CRMS) ist, daß es im herrschenden Diskurs keine moralisch legitime Opposition dagegen geben kann. Wer Sozialleistungen mißbraucht, ist einE RechtsbrecherIn, einE SchmarotzerIn an den angespannten Staatsfinanzen. Die Logik des "CRMS" ist: Das Opfer hat Unrecht. Deshalb fehlt dem Datenschutz die moralische Legitimation. Eine systemimmanente Kritik ist fast unmöglich.
Wir erleben gerade das Zusammenwachsen eines Ressourcen-Management-Systems für Schwangerschaften und Geburten. Quantität und Qualität des Nachwuchses werden zukünftig mit drei miteinander verwobenen Systemen kontrolliert und gesichert: mit dem "Schutzkonzept" des Bundesverfassungsgerichts gegen Schwangerschaftsabbruch, mit den Datenbanken zur Erhebung angeborener "Fehlbildungen" gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer, und mit der Gesundheits-Chipkarte der Krankenkassen und Ärzteverbände.
Der Rationierungs-Rahmen des Geburten-Kontroll-Systems umfaßt alle Schwangeren und die Mütter von Kleinkindern.
Der §-218-Entscheidung 1993[12] liegt die Einschätzung des Verfassungsgerichts zugrunde, daß "Männer wie Frauen vielfach ihre eigenen Lebensvorstellungen überbewerten und diese auch dann nicht zurückzustellen bereit sind, wenn es bei objektivem Nachvollziehen ihrer individuellen Lebenssituation zumutbar erscheint." (Gründe, D.II.4.). Gegen diese um sich greifende Haltung setzt das Gericht die Pflicht des Staates, ein "Schutzkonzept" für das "ungeborene Leben" zu verwirklichen. Von Seiten der Beratungsstellen müssen "die Personen in das Schutzkonzept einbezogen werden, die - sei es positiv, sei es negativ - in einem Schwangerschaftskonflikt auf den Willen der Frau Einfluß nehmen können." Außer dem Arzt seien das "Personen des familiären und des weiteren sozialen Umfelds einer schwangeren Frau", wie der Erzeuger, bei Minderjährigen die Eltern sowie die Vermieter und Arbeitgeber. Für die Verwandten und Partner sind"strafbewehrte Verhaltensgebote und verbote unerläßlich", um sie anzuhalten, die Frau nicht zum Abbruch zu "drängen" und ihr während der Schwangerschaft "den ihnen zuzumutenden Beistand (...) nicht in verwerflicher Weise vorzuenthalten" . Für Vermieter und Arbeitgeber sei "zu prüfen", ob "vergleichbare Sanktionen auch gegenüber Personen des weiteren sozialen Umfeldes vorzusehen sind". (Gründe, D.III.1.b., D.VI.2.a., D.VI.2.b.).
Nicht nur der Körper der Frau ist danach ein vom Staat kontrolliertes Umfeld des Fötus, sondern auch die sozialen Beziehungen einschließlich derer zu Vermieter und Arbeitgeber. Auch auf sie muß sich die Zwangsberatung beziehen, sie sollen einbezogen werden. Zur ständigen Wirkungskontrolle des Schutzkonzeptes sollen zum einen Protokolle dienen, die bei der Zwangsberatung angefertigt werden, und in denen auch Informationen zu "hinzugezogenen dritten Personen" anonym festgehalten werden. Zum anderen muß der Staat dafür sorgen, "daß die für die Beurteilung der Wirkungen des Gesetzes notwendigen Daten planmäßig erhoben, gesammelt und ausgewertet werden. Verläßliche Statistiken (...) über die relativen Quoten, die sich aus dem Verhältnis der Abbruchzahl zur Gesamtbevölkerung, zur Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter, zur Zahl der Schwangerschaften oder der Lebend- und Totgeburten insgesamt errechnen", sind dazu "unerläßlich". (Gründe, E.IV.1.c.).
Andererseits erklärt das Gericht die "embryopathische Indikation" für "rechtmäßig". Das heißt, wenn die Frau ein behindertes Kind zur Welt bringen würde, darf sie "rechtmäßig" abtreiben. Bemerkenswert ist eine - gegenüber der ersten Abtreibungs-Entscheidung - radikalisierte Sprache. Die Verfassungshüter erklären jetzt, daß "die Tötung des einzelnen Lebens" bei "Unzumutbarkeit" "erlaubt" sei. "Der Rechtsstaat darf eine Tötungshandlung (...) zum Gegenstand seiner Finanzierung machen, wenn sie rechtmäßig ist". (Gründe, D.III.2.b.bb., E.V.2.b.).Damit erklärt das Gericht gleichsam nebenher die Tötung behinderter Neugeborener für "rechtmäßig". Auch eine "Euthanasie auf Krankenschein" erscheint denkbar, wenn das Leben von Behinderten für deren Umfeld "unzumutbar" wird.[13]
In einer Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer[14] wird vorgeschlagen, flächendeckend die Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen von Schwangeren und von Untersuchungen an Neugeborenen in Datenbanken zu erfassen. Ziel ist, "Risikofaktoren" bei den Eltern zu entdecken, die statistisch mit "Fehlbildungen" bei den Neugeborenen in Verbindung gebracht werden können. Zehn über das Bundesgebiet verteilte "perinatologische Zentren" und humangenetische Beratungsstellen sollen die Daten regional speichern und auswerten. Als Ziel wird genannt, "die möglichen Zusammenhänge zwischen Umwelt und Krankheit zu beobachten und die Grundlagen zur Vorbeugung beziehungsweise Verhütung solcher Zusammenhänge bereitzustellen."
Was damit gemeint ist, beleuchtet eine Aussage des Leiters der Marburger humangenetischen Beratungsstelle, Prof. Gerhard Wendt: "Wenn die Geburt von Kindern mit erheblichen Erbschäden verhindert werden kann, fallen die jährlichen Kosten für die ärztliche und heilpädagogische Versorgung fort, die _Eingliederungshilfe_ für Behinderte einbezogen. Allein für diese _Eingliederungshilfe_ wurden im Jahr 1974 mehr als eine Milliarde Mark ausgegeben. (...) Eine genetische Beratungsstelle, mit einem Einzugsgebiet von 1,2 Millionen Einwohnern, kostet (...) 650.000 Mark, erbringt aber eine Ersparnis von 20 bis 25 Millionen jährlich".[15]
Die Initiatoren der Datenbank zur Erhebung von Fehlbildungen - 9 Männer und eine Frau - bedauern, nicht alle 880.000 deutschen Neugeborenen pro Jahr in ihre Datenbank aufnehmen zu können, sondern "nur" 50.000.
Als beispielgebend für das Projekt wird in der Empfehlung die Datenbank an der Universitäts-Kinderklinik Mainz genannt. Dort wird im Fragebogen unter anderem nach der "Rasse" und der Arbeit beider Eltern sowie danach gefragt, ob sie Medikamente, Drogen, Alkohol oder Tabak konsumieren - alles "Risikofaktoren", die mit dem Auftreten bestimmter "Fehlbildungen" in Beziehung gesetzt werden sollen und deswegen im Computer gespeichert werden. Der Katalog der EDV-erfaßten "Fehlbildungen" enthält alle sogenannten Erbkrankheiten, einschließlich solcher, die zunächst nur gentechnisch feststellbar sind. Als "kleine Fehlbildungen" werden auch Grübchen, zusammengewachsene Augenbrauen oder an der Wange angewachsene Ohrläppchen registriert.
In Veröffentlichungen dazu vergleichen die Fachleute ihre Embryonenkontrolle mit einer "multizentrischen Überwachung von Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten". Die Ergebnisse dieser Forschungen sollen ausdrücklich für die Beratung der Schwangeren in den Vorsorge-Untersuchungen genutzt werden. Assoziationen zur Menschenzüchtung, zum Erb-Gesundheits-Register liegen da nahe.
Beginnend mit dem 4. Quartal 1993 werden alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, also 85 % der Bevölkerung, mit einer Krankenversicherungs-Chipkarte ausgestattet. Auf der Chipkarte sollen zunächst nur Versichertendaten stehen, keine medizinischen Daten. Aber das soll sich ändern. Nach den erklärten Absichten der Krankenkassen und Ärzteverbände soll die Karte später auch Gesundheitsdaten speichern. Krankenkassen und Ärzteverbände achten schon heute darauf, daß eine technische Kompatibilität zur geplanten "Gesundheits-Chipkarte" gesichert ist.
In die deutschen Chipkarten sollen dann auch "Mutterpässe" integriert werden. So fordert es ein Memorandum zur Chipkarte, das von der wissenschaftlichen Creme der deutschen medizinischen Informatiker, von führenden Konzernen (IBM, Siemens, Dornier) und Ärztefunktionären unterstützt wird.
Aber auch ohne eine Erweiterung der Karte kann die Vor- und Nachsorge bei Schwangerschaft und Geburt bald computer-kontrolliert werden. Denn die jetzt ausgegebene Karte soll dazu dienen, Meldungen über die Behandlung der Versicherten maschinenlesbar von der Arztpraxis in den Computer der Ärztevereinigung und von dort zur Krankenkasse zu schicken. Dort kann per EDV geprüft werden, ob Schwangere und Mütter mit Kleinkindern die vorgeschriebenen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen absolvieren, und welche Ergebnisse diese Untersuchungen haben[16]. Bei regelmäßiger Teilnahme am Programm winken der Frau DM 100,-- Prämie, bei Nichteinhaltung hagelt es Nachfragen von Arzt und Krankenkasse.
Schwangerschaftsvorsorge bedeutet heutzutage oft eine Untersuchung auf "genetische Risiken" und andere "Risikofaktoren", um die Geburt behinderter Kinder möglichst durch rechtzeitige Abtreibung zu verhindern.
Ist dann das Kind geboren, beginnt die zweite Phase der "fürsorglichen Belagerung" der Frauen. Schon in den heutigen Papier-Mutterpässen gehören zur Untersuchung von Kleinkindern eine Vielzahl penibler Tests, ob die Entwicklung der Kinder "planmäßig" verläuft. Zukünftig werden irgendwelche Abweichungen vom vorgegebenen Muster der "normaler Entwickung" gleich dem neuen Erdenbürger zugeschrieben, entweder in den Computern der Krankenkassen, oder auf der Chipkarte. Spätere gesundheitliche Probleme des Kindes oder des Erwachsenen erscheinen dann vielleicht in einem ganz anderen Licht - wegen einer angeblichen "frühkindlichen Entwicklungsstörung". Oder in Anbetracht der "Risikofaktoren" bei den Eltern. Eines Tages werden das "Informationen", die mitbestimmen, welche Schule man besuchen, welchen Job man anstreben sollte, und ob und mit wem man selbst wieder ohne "Risiko" Kinder bekommen soll.
Die Arbeit ist "knapp geworden". Auch
da werden angeblich "Ressourcen verschleudert". Indem Ausländer auf
"deutschen Arbeitsplätzen" sitzen, oder indem schwarze Schwarzarbeiter die
Arbeit weißer Riesen machen. Beidem soll ein Ende bereitet werden.
Mit dem Sozialversicherungsausweis wurde 1989 das schon bestehende EDV-Kontrollsystem für Arbeit verschärft und 1993 mit dem Solidarpakt erweitert. Die Sozialgesetze spannen einen Rationierungsrahmen um die bezahlte Arbeit, die in Deutschland geleistet wird. Jeder, der irgendwo arbeitet, ist verdächtig, Schwarzarbeiter zu sein, es sei denn, er beweist das Gegenteil.
Alle Arbeitsverhältnisse werden von den Arbeitgebern auf maschinenlesbaren Formularen oder per Datenträger an die Sozialversicherungen gemeldet. Diese Meldungen werden automatisch bei der Bundesanstalt für Arbeit gegen die Datei der Leistungs-EmpfängerInnen abgeglichen.
Damit hat man aber noch nicht diejenigen arbeitenden Menschen, die gar nicht im Sozialversicherungs-System geführt werden, die weder sozialversichert sind noch offiziell "geringfügig beschäftigt". Diese Gruppe soll jetzt mit Kontrollen aufgespürt werden. Arbeitsämter und Zoll dürfen zukünftig Betriebe oder Baustellen abriegeln und von allen, die sie dort antreffen, die Ausweise fordern. Die persönlichen Daten dürfen per Direktanschluß gegen die Dateien der Sozialversicherung geprüft werden[17]. Der Zoll mit seinen polizeilichen Befugnissen - die bis zum Schußwaffengebrauch gehen - wird damit zur "Sozialpolizei" an der "inneren Grenze" gegen "Schwarzarbeit". Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsämtern und Zollbehörden den Zugang zu öffnen - nicht nur zu ihren Betrieben, sondern auch zu Geschäftsunterlagen und Computern, damit nach illegal Beschäftigten gefahndet werden kann.
Damit ist in den Grundzügen ein Kontroll- und Zuteilungsmechanismus für die bezahlte Arbeit errichtet - mit Ausnahme der Beschäftigung von Deutschen als "neue Selbständige". Immer häufiger werden Arbeiten an formal Selbständige vergeben, die von wenigen Arbeitgebern abhängig sind und schlechter verdienen als Stamm-Arbeitskräfte - ohne jede soziale Absicherung. Ihre Beschäftigung soll zulässig bleiben, aber nur, wenn sie Deutsche oder EG-AusländerInnen sind.
Es ist allerdings anzunehmen, daß bei der Kontrolle der Selbständigen noch nicht das Ende erreicht ist. In den Niederlanden sind auch die Steuerbehörden in den Datenaustausch mit Arbeitgebern und Sozialbehörden einbezogen. Damit unterliegt der gesamte Bereich des offiziellen Wirtschaftens der staatlichen Personen-Kontrolle. Unkontrollierte Arbeit ist dort nur noch komplett illegal möglich. Es ist m.E. nur eine Frage der Zeit, bis die "Vorteile" solcher Kontrollen auch bei uns erkannt werden.
In den Beschäftigungs-Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung und in den Dateien des Arbeitsamtes wird die Staatsangehörigkeit geführt. Jeder ausländische Arbeitnehmer braucht eine Arbeitserlaubnis des Arbeitsamtes. Auch die Arbeitserlaubnisse werden EDV-verwaltet. Nach einer neuen Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit[18] darf die Arbeitserlaubnis nur noch verlängert oder erteilt werden, wenn für den Arbeitsplatz keine Deutschen oder bevorrechtigten AusländerInnen vorhanden sind. Es ist außerdem verboten, AusländerInnen zu Bedingungen zu beschäftigen, die schlechter sind als die von Deutschen.
Das bedeutet für nicht bevorrechtigte AusländerInnen, daß sie aus Deutschland hinaus gedrängt werden können. Denn oft gäbe es für ihre Arbeitsplätze auch deutsche InteressentInnen - wenn die Arbeit entsprechend bezahlt würde.
Nach dem neuen Ausländergesetz von 1990 soll der befristete Aufenthalt von ArbeitsimmigrantInnen sowieso die Regel sein. ImmigrantInnen vor allem aus Osteuropa werden im "Rotationsverfahren" ins Land geholt. Dieselbe Person darf höchstens zwei Jahre bleiben und wird dann für mindestens ebenso lange Zeit gesperrt[19], um die Integration oder die Entwicklung einer Subkultur zu verhindern. EDV-Verwaltung ermöglicht diese rotierende, flexible Zuteilung von AusländerInnenarbeit. Wenn sich die Ausländerin unbotmäßig verhält, oder zu lange krank war, wird sie bei der nächsten Rotation gegen eine andere Ausländerin ausgewechselt.
Im Zusammenhang damit sollte man sehen, daß auf dem Frankfurter Flughafen zur Zeit ein neues System der Grenzkontrolle erprobt wird[20]. Dort werden "biometrische Daten" der Einreisenden erfaßt - insbesondere ein Fingerabdruck. Beim Bundeskriminalamt (BKA) ist man bereits in der Lage, einen einzelnen Fingerabdruck vollautomatisch in eine "Formel" zu verwandeln, also in eine Kombination von Zahlen und Buchstaben, die den Abdruck beschreibt. Diese Formel wird elektronisch gespeichert und kann mit den Formeln von später abgenommenen Fingerabdrücken verglichen werden. Vielreisende sollen ihren Fingerabdruck und die Personaldaten jetzt in einer Chipkarte speichern lassen. Bei jedem späteren Grenzübertritt schieben sie nur noch die Karte in den Leser und legen die Hand auf eine Glasplatte. Wenn der Abdruck mit der gespeicherten Formel übereinstimmt und die Person nicht gesucht wird, öffnet sich die Schranke. Jetzt ist diese Kontrolle noch freiwillig, um an der langen Schlange vorbei zu kommen.
Die Fingerabdrücke aller AsylbewerberInnen sind bereits in einem Rechner des BKA erfaßt[21]. Das dient dazu, einen Wechsel der Identität zu verhindern. Einmal ausgewiesene AusländerInnen sollen nicht mit neuen Papieren im Land bleiben oder wieder kommen. Langfristig ist geplant, zur Kontrolle der Einwanderung allen Reisenden, zumindest allen aus bestimmten Ländern, bei der Einreise die Fingerabdrücke abzunehmen. Personen, die verdächtigt werden, "schwarz" zu arbeiten, können auch im Landesinneren erkennungsdienstlich behandelt werden, einschließlich Fingerabdruck. Dieser kann demnächst mit den gespeicherten Abdrücken verglichen werden, die bei der Einreise oder im Asylverfahren festgehalten wurden.
Sozialversicherungen und Ausländerbehörden haben damit für den Aufenthalt und die Beschäftigung von AusländerInnen eine totalitäre Kontrolldichte geschaffen.
1989 und 1992 wurde mit Blüms Gesundheitsreformgesetz und Seehofers Gesundheitsstrukturgesetz ein komplettes System der EDV-Kontrolle, Rationierung und Zuteilung von medizinischen Behandlungen eingeführt[22]. Seine Arbeitsweise wurde anhand der Krankenversichertenkarte z.B. in der "Wechselwirkung" behandelt[23].
Medizin und Gesundheitswesen sind Schlüsselbereiche. Die obere Ebene einer statistisch forschenden und regelnden Ressourcenverwaltung bilden Gesundheitsbehörden, WissenschaftlerInnen, Ärzteverbände. Die mittlere Ebene, Krankenhäuser und Ärzte, ist eingebunden durch ökonomische Vorgaben und Sanktionen, durch Dokumentationsvorschriften und Reihenuntersuchungs-Programme, die allesamt minutiös EDV-kontrolliert werden. Auf der unteren Ebene befinden sich die PatientInnen. Bei ihnen soll die Kontrolle reichen bis ins Körperinnere und bis zum Lebensstil[24].
Die Prinzipien heißen Risiko und Selbstverantwortung. Die Institutionen werden informiert sein, ob ich regelmäßig bei den vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen oder beim Zahnarzt war. Ob ich alles gegen meine Allergien und genetischen Risiken unternommen habe. Ob ich zu denen gehöre, die ständig mehr ärztliche Leistungen verbrauchen, als sie Beiträge zahlen. Auch meine Ärztin und ich selbst sollen über den aktuellen Stand meines Gesundheits-Managements stets auf dem Laufenden sein - durch die geplante Gesundheits-Chipkarte.
Das Strafrecht soll nicht das wichtigste
Instrument der Suchtkontrolle bleiben. Es dient zukünftig nur noch zur Absicherung eines
Ressourcen-Management-Systems der Drogen-Verteilung.
Heroinsüchtige, die vergebliche Therapieversuche hinter sich haben, oder die krank sind und seit langem an der Nadel hängen, können neuerdings das Opiat Methadon auf Krankenschein bekommen. Methadon gibt es nur von bestimmten Ärzten, nur für bestimmte Süchtige und nur bei regelmäßiger Überwachung der Lebensweise. Beginn und Ende der Methadon-Vergabe und die begleitende Sozialtherapie müssen personenbezogen an Staat und Krankenkasse gemeldet werden. Wenn die Abhängige nicht mehr regelmäßig zur Sozialberatung geht, oder wenn sie verdächtig ist, weitere Drogen zu konsumieren, wird sie vom legalen Drogenbezug ausgeschlossen, und bei Staat und Krankenkasse angezeigt[25]. Selbstverständlich wird EDV eingesetzt zur Erfassung und Auswertung dieser Meldungen, zur Überwachung der ÄrztInnen und der Süchtigen.
In mehreren europäischen Ländern wird
diskutiert oder geplant, nicht nur Ersatzdrogen, sondern Heroin selbst in solchen
Programmen zu verteilen. In zehn Jahren werden die Drogenabhängigen ihre Chipkarten
einschieben und die Finger auf die Glasplatte legen, und der Apotheken-Automat wird die
Heroindosis für den Tag ausspucken. Natürlich nur, wenn der Sozialarbeiter oder der Arzt
keine Sperre angeordnet haben.
Auf deutschen Autobahnen sollen zukünftig Gebühren erhoben werden. So plant es das Verkehrsministerium. Durch elektronische Aufrüstung soll das Autobahnnetz reif für die Privatisierung werden. In Modellversuchen tauschen Meldeanlagen, die an Brücken und Auffahrten postiert sind, per Microwelle Daten mit Chipkarten, die auf dem Armaturenbrett der vorbeifahrenden Autos liegen[26].
Das ist erst der Anfang. Denn auch die Länder und Kommunen wollen womöglich ihre Straßen privatisieren, wenn die Einnahmen knapp werden. Nach einer Studie der Deutschen Bank soll dann ein großer Teil des Straßennetzes mit Kontrollstationen ausgerüstet werden - alles in einem System. In vielen Städten wird bereits die Zufahrt in die Innenstadt, oder zumindest der Parkraum, beschränkt und kontrolliert. Z.B. darf man in Freiburg nur mit dem Auto in die Innenstadt, wenn man seine Dauerkarte des städtischen Nahverkehrs an der Frontscheibe befestigt. Diese Systeme könnten gleich integriert werden[27].
In Modellversuchen der EG (DRIVE) denkt und forscht man weiter in die Zukunft. Sicherheitsexperten wollen mit dem gleichen System Fahrer ohne Führerschein und gestohlene Autos anhalten[28]. Am besten aber, der öffentliche Nahverkehr und Mitfahrgemeinschaften werden gleich mit in das System des "Road-Pricing" einbezogen. Schließlich führen schon jeweils für sich der Öffentliche Nahverkehr und "Stadtauto"-Haltergemeinschaften die Chipkarte ein, um leichter personenbezogen abzurechnen. Da ist es besser, vorausschauend zu integrieren[29]. Durch genau angepaßte Tarifgestaltung und Beratung will man die Verkehrsströme optimal lenken und zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern aufteilen. Strecken- und tageszeitabhängige Tarife sowie Sonderkonditionen für Großkunden und Abonnenten stehen auf der Tagesordnung. Das erfordert personenbezogenes Registrieren jeder Bewegung im Verkehr.
Die Akzeptanz des "road pricing" ist nur zu sichern, wenn es nicht als modernes Wegelagerertum erscheint. Deshalb geht es mittlerweile um ökologisches und soziales Verkehrs-System-Management, mit dem die Umwelt geschützt und zugleich der Umsatz gesichert wird.
In immer mehr Gemeinden, zum Beipiel in Bremen, werden personenbezogene Müllerfassungs-Systeme eingeführt. An allen Mülleimern insbesondere in Gegenden mit Einfamilien-Häusern werden maschinenlesbare Kennzeichen angebracht. An den Müllautos sind Lese- und Speichergeräte montiert, die erfassen, welche Mülleimer geleert wurden. Der Sinn besteht darin, daß die Benutzer nur für die tatsächlich geleerten Mülltonnen zahlen sollen. Wenn sie in einer Woche ihre Mülltonne nicht herausstellen, erhalten sie von den Stadtwerken eine Gutschrift. Auf diese Weise können die einzelnen Haushalte für die Müllvermeidung belohnt werden. Dazu muß die Müllmenge personenbezogen registriert werden.
Die Sozialbehörden sind dann berechtigt, diese Daten abzurufen, um zu kontrollieren, wie viele Personen in einem Haus wohnen (womit wir wieder bei Nr. 1 wären).
Fast überall geht es darum, Ressourcen zuzuteilen nach der Zahlungsfähigkeit. Wer es sich leisten kann, erhält Gesundheitsleistungen auf höchstem Niveau, darf allein in großen Autos fahren und Müllberge verursachen. Kapitaleinkommen wird nicht kontrolliert. Wer nichts hat, muß Müll vermeiden und zu Hause bleiben. Kontrolle und Ausgrenzung sind nicht zu trennen.
Was bisher dargestellt wurde, ist Gegenwart oder - bei der Gesundheits-Chipkarte, beim Verkehrsmanagement - konkret geplant und in der Erprobung. Die Aufzählung ist unvollständig. Mit weiteren CRMS werden z.B. landwirtschaftliche Flächen, Studienplätze und OrganspenderInnen verwaltet. Bis zum Jahr 2000 werden die CRMS flächendeckend in Betrieb sein, für den Verkehr wird man maximal fünf Jahre länger brauchen.
Und weiter? Die Utopie der Chipkarten-Gesellschaft wäre, daß jede und jeder genau eine Karte hat: die All-Card[30]. Sie dient als Zahlungskarte, Identifikationskarte und Gesundheitskarte. Chipkarten mit eingebautem Microprozessor machen es möglich, alle Anwendungen auf einem Chip unterzubringen.
Als Zahlungskarte enthält die Karte Konto- und Kundennummern der Trägerin und dient für alles, was Geld kostet - vom Supermarkt bis zur Straßenbenutzung. Ist die Nummer der Karte nicht im System, oder das Konto leer, bleibt die Schranke unten. Sonst wird die Benutzung registriert und der Preis vom Konto abgebucht. Als ID-Karte verbrieft die All-Card den Fingerabdruck, die Personaldaten und Berechtigungen. Zum Beispiel die Staatsangehörigkeit, die Firmenzugehörigkeit, den Führerschein. Sie öffnet den Zugang zum Staatsgebiet, zum Betriebsgelände, Gebäudeteil, Computer-Terminal oder zur Auto-Zündung. Aber nur mit der nötigen Berechtigung und dem richtigen Finger. Als Gesundheitskarte liefert die All-Card die Versorgungsklasse, die Risikofaktoren und das, was man dagegen unternommen hat. Ob man raucht, bei der Vorsorgeuntersuchung oder beim Sport war, ob man seine Organe zur Transplantation abgibt. Selbstverständlich wird die All-Card freiwillig sein. Niemand wird gezwungen, sie sich ausstellen zu lassen, wenn er oder sie z.B. kein Interesse an menschlicher Gesellschaft hat.
Warnungen vor dem "gläsernen Bürger" und dem "Überwachungsstaat" hielte ich bei diesen Systemen für unangemessen. Es geht nicht darum, irgendwelchen Dritten Personen, irgendeinem Großen Bruder den Zugang zu vertraulichen Informationen zu geben. Das ist eine Möglichkeit, aber nicht das Ziel. Das Prinzip ist persönliche Kontrolle bei Gleichgültigkeit gegen die Person, Überwachung ohne Überwacher.
Also nicht "1984", sondern "Schöne neue Welt"? Huxley paßt schon eher. Der Schönen Neuen Welt fehlt allerdings der stabile Gleichgewichts-Zustand, der mit der perfekten Regulierung erhalten wird.
Die Lösungen der resource management Systeme sind Scheinlösungen. Sie führen zum Verschwinden der Problem-Wahrnehmung, nicht zum Verschwinden der Probleme. Solange es noch kein Immigrations-Management-System gibt, sind die Verarmung der Welt und das damit vorhandene Krisenpotential im Alltag sichtbar. Das Management schafft die AusländerInnen weg, nicht die Verarmung und die ökologischen Zerstörungen. Alle haben das Gefühl, daß ihre kleine Lebenswelt und Lebensperspektive wieder gesichert sind, daß man so weiter machen kann. Das gleiche gilt für die anderen CRMS und die anderen Probleme.
Resource management Systeme sind Systeme der organisierten Verantwortungslosigkeit. Sie führen zur Entmündigung der verwalteten Menschen. Das Gesundheits-Management-System beispielsweise ist so widersprüchlich und komplex, daß man selbst dort sitzen müßte, wo alle Informationen zusammenfließen, wo die kompetenten Fachleute sitzen, um mitreden zu können. Auch dort allerdings werden keine politischen Entscheidungen getroffen, nur Sachzwänge vollzogen. Die Zuteilungsregeln werden wissenschaftlich festgestellt, und von WissenschaftlerInnen weiterentwickelt und begründet. Niemand trägt Verantwortung für das, was einem einzelnen Menschen geschieht.
Morgen bekommt man zum Beispiel die Krankengymnastik von der Kasse bezahlt, erhält sogar Krankenkassen-Beiträge zurück, wenn man regelmäßig turnen geht. Das ist gut zur Krankheitsverhütung. Übermorgen muß man die Gymnastik selbst bezahlen - dadurch wird gerade das Problem der Kostenexplosion gelöst. In beiden Fällen gibt es niemanden, der dumme Fragen beantworten könnte. Krankenkasse und Arzt antworten das gleiche: Es ist einfach so. Bei den Drogen-Kontrollprogrammen sieht man besonders deutlich den "Vorteil": Im System des Ressourcen-Management gibt es keine Willkür, sondern nur die Selbstverantwortung jedes Einzelnen vor dem objektiven Gesetz der Wissenschaft.
Verstöße gegen die gesetzte Norm erscheinen nicht mehr dadurch dumm und verrückt, daß sie auch ohne Sanktion unvernünftig wären - offenbar schädlich für andere oder für den Handelnden selbst. Es ist richtig, sich der Rationierungs-Norm anzupassen, einzig und allein deswegen, weil Normverletzungen in jedem Fall sanktioniert werden, während Konformität unfehlbar belohnt wird. Darin besteht der Sinn der resource management Systeme. Die Menschen dressieren sich damit selbst. Wie in der DDR oder im Nationalsozialismus bekommen Normen einen eigenen Sinn. Man gehorcht und widerspricht ihnen schon deswegen nicht, weil sie durchgesetzt werden.
Ein Kapitalismus des resource management wäre, nach Faschismus und Realsozialismus, ein totalitäres System der Dritten Art. Totalitäre Regimes sind Regimes der aufgeschobenen Krise. Man bezahlt die zeitweise Freiheit von Krisensymptomen damit, daß später die Krise mit vervielfachter Schärfe eintritt - umso schlimmer, je länger und besser das System funktioniert hat. Die Deutschen sind Perfektionisten totalitärer Systeme und Vorreiter der computerized resource management - Systeme.
Ist ein CRMS einmal installiert, wird die Datenerfassung und Ressourcensteuerung als solche von den Parteien und Massenmedien nicht mehr in Frage gestellt. Es geht nur noch um Modalitäten - wie jetzt, beim digitalen Telefonieren, um die Technik des Einzelgebühren-Nachweises. Die Diskussion um diese Einzelheiten ist technisch und komplex, eine Expertensache, zu der außer Fachleuten niemand eine fundierte Meinung haben kann. In der verflachten Medienöffentlichkeit kann darüber nicht zugespitzt diskutiert werden.
In einem der rationierten Bereiche ist Fundamentalopposition schon heute gesellschaftlich wichtiger als "konstruktive" Detailkritik: beim Kontrollsystem für Geburten. Das gleiche zeichnet sich beim CRMS für Gesundheitsleistungen ab. Auch für die anderen Bereiche sind meines Erachtens Grundsatzkritiken, wiewohl zunächst utopisch, langfristig die einzig aussichtsreiche Option. Seid realistisch, fordert das Unmögliche? Sehen wir uns die realpolitischen Spielräume an.
Die Organisationen und Institutionen des Datenschutzes haben in Konflikten um solche Systeme zwei Probleme: erstens verloren sie ihre politische Basis, die Sozialdemokratie und die Grünen, und zweitens ihre Alternativen, die Reform-Utopien der siebziger Jahre.
Es sind Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Grüne, die fordern, daß einige CRMS eingeführt und erweitert werden. Die Kontrollsysteme für Arbeit und für Gesundheitsleistungen sind von Gewerkschaften und Sozialdemokratie gefordert worden. Mit ihnen soll die "Schwarzarbeit" und die "Selbstbedienung der Ärzte und der Pharmaindustrie" bekämpft werden. Auch die Bekämpfung des "Leistungsmißbrauchs" bei Sozialleistungen, also die Kontrolle der Sozialhilfe-EmpfängerInnen, wurde von der SPD mitgetragen. Sie wertet es als ihren Erfolg, damit prozentuale Leistungskürzungen verhindert zu haben.
Für die Kontrollen von Verkehr und Abfallbeseitigung machen sich die Grünen stark. Personenbezogene Datenzuordnung für Müllbeseitigung steht bei grünen Umweltreferenten oben auf der Tagesordnung. Methadonprogramme mit optimierter Betreuung des Junkies bis in die Wohnung, die Familie und das Sexualverhalten sind ein Steckenpferd grüner Gesundheitspolitik.
Wenn die staatlichen Datenschutzbeauftragten die jeweiligen Verdatungs-Aktionen in Frage stellen, sitzen sie sofort zwischen allen Stühlen. Den guten Zweck können sie nicht bezweifeln.
Wenn sie die kompletten Problemlösungen der elektronischen Rationierung in Frage stellen wollen, benötigen sie ebenso umfassende Alternativen. Statt Schwarzarbeits-Kontrolle lieber radikale Arbeitszeitverkürzung, so daß jedeR Arbeit bekommt. Statt Sozial-Kontrollen lieber die Grundsicherung für alle. Statt der Zuteilung von Gesundheitsleistungen lieber Pauschalentgelt für ÄrztInnen und andere Anbieter. Statt Junkie-Kontrollen die Freigabe von Drogen. Statt Verkehrskontrollen lieber Nulltarif und Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs. Statt Müllkontrollen nur noch Mehrweg-Verpackungen. Das alles war einmal, ist auf dem Müllhaufen der Utopien gelandet.
Die Aussichten des Datenschutzes hängen davon ab, ob es gelingt, solche grundsätzlichen Strukturreformen wieder denkbar zu machen - als Alternative zu Kontrollsystemen. Der Datenschutz müßte politischer werden, indem wir anerkennen, daß in vielen Bereichen Datenschutz und Sozialpolitik nicht mehr voneinander zu trennen sind.
Im Gesundheits-Bereich ist es der Hartmannbund, der die Fahne des Datenschutzes gegen die Krankenkassen hoch hält. Natürlich aus ökonomischen Gründen. Er fordert Leistungskürzungen für alle, private Zusatzsicherung für die besser Verdienenden, statt EDV-Kontrolle. Die ÄrztInnen würden die Verluste, die sie durch Spar-Behandlung der ärmeren PatientInnen hätten, mehr als ausgleichen, wenn die besser Verdienenden privat umso mehr zahlen.
Neoliberale Deregulierung ist die realpolitische Alternative zur sozialökologischen Rationierung. Was der Hartmannbund und die Pharmaindustrie im Gesundheitswesen sind, ist der ADAC für den unkontrollierten Verkehr, das sind die Handwerkskammern für die unkontrollierte Arbeit, der Bauernverband für die freie _Beschäftigung von AusländerInnen. Überall gibt es Interessengruppen, die den schnellen, ungeregelten freien Fall der sozial Benachteiligten propagieren, anstelle der Rationierung, die den Abbau des Lebensstandards planmäßig gestaltet. Angehörige des neuen Mittelstandes werden sich dem anschließen, um selbst unkontrolliert leben zu können. Sie haben durch Rationierung mehr zu verlieren als durch Deregulierung, weil bei ihnen das nötige Kleingeld vorhanden ist.
Berührungsangst in diese Richtung wird sich unsereiner nicht unbegrenzt lange leisten können, wenn wir politisch handlungsfähig bleiben wollen. Wir werden lernen müssen, neue Koalitionen einzugehen und den dabei aufkommenden Brechreiz herunterzuschlucken, anders als der Junge Genosse in Brechts "Die Maßnahme". Voraussetzung ist, daß die eigene Abweichung für jeden klar bleibt. Politisches Handeln ohne sichtbare Moral wäre aussichtslos.
Die Unterschiede in Sozialstrukturen und Lebensstandards zwischen unserer Ersten und der Zweiten und Dritten Welt werden langsam eingeebnet - bei uns schon sichtbar in den neuen Bundesländern. Nicht durch politisch begründeten Ressourcen-Transfer, sondern durch die freie Konkurrenz von Waren und Kapital, nicht durch Verbesserung der Lage in der Zweiten und Dritten Welt, sondern durch Verschlechterungen in der Ersten. Der Weltmarkt für Waren, Arbeitskräfte und Produktionsstandorte, der sich entwickelt, sorgt für Angleichung nach unten. Eine handlungsfähige Gegenmacht, die eine andere Entwicklung durchsetzen könnte, ist zur Zeit nicht erkennbar.
In den USA ist diese Entwicklung weiter fortgeschritten als bei uns. Dort gibt es bereits einen informellen Sektor der Wirtschaft, in dem mehrere millionen Menschen arbeiten, leben und überleben. Also eine Sphäre der Schattenökonomie, in der Produktion, Austausch und Verbrauch ganz ohne Sozialversicherung, Steuern und Kontrollen stattfinden. Bei den Kongress-Anhörungen der Minister-KandidatInnen des Präsidenten Clinton sind mehrere BewerberInnen durchgefallen, weil sie in ihrem Geschäft oder Privathaushalt illegale ImmigrantInnen beschäftigt hatten. Die Politik der Kontrolle kann auf die Dauer nichts ausrichten gegen die Ökonomie der radikal verbilligten Arbeitskraft.
Auch in Deutschland wächst die "Grauzone" der Nachbarschaftshilfen, der Feierabend-Arbeit, der Haushaltshilfen, Kinderläden, Selbsthilfe-Kooperativen, der selbstverwalteten selbständigen Handwerker ohne Eintragung in die Zunftrolle. Rechnet man noch die Schwarzarbeit von ArbeitsimmigrantInnen und Leiharbeitern, den Drogenhandel und die Eigentumskriminalität, dürften es schon um die 10 % aller Einkommen sein, die in Deutschland in der Grauzone oder in der Schattenwirtschaft verdient werden.
Computerisierte Kontrolle, die diese Entwicklung in den Bereichen der Arbeit und Immigration verhindern soll, wird sie eher beschleunigen. Einerseits umfassende Kontrolle der offiziellen, greifbaren Sphäre der Produktion und Reproduktion, um darin die Bedingungen der Ersten Welt zu erhalten. Andererseits Massenentlassungen, Leistungskürzungen, Verschlechterung der Terms of Trade mit der Zweiten und Dritten Welt. Dadurch wird der ökonomische Anreiz zur Schattenwirtschaft immer größer.
Daran ändert auch der Abbau des Staates durch Steuersenkung und Privatisierung nichts. Wenn es sich finanziell lohnen würde, auch für die Armen Gesundheitsleistungen, Transport- oder Kommunikationsleistungen nach Erste-Welt-Standard bereitzustellen, würde es der Staat weiterhin selbst tun. Niemand würde dann die private Zusatzversicherung einführen, oder die Post, die Bahn und die Straßen verkaufen. Privatisiert wird auch, um Leistungen aus der Sozialpflicht zu nehmen, um Menschen von der Versorgung auszuschließen.
Neu ist, daß überdurchschnittliche Bildung und demokratische Strukturen in der Schattenwirtschaft aufkommen. In selbstverwalteten Handwerker-Kooperativen, in Kinderläden, Selbstversorgungs-Genossenschaften und Selbsthilfe-Werkstätten sind oft überdurchschnittlich qualifizierte Frauen und Männer tätig. Häufig bestehen weit weniger hierarchische und autoritäre Strukturen als im offiziellen Arbeitsleben.
Vor dem Romantisieren des informellen Sektors müssen wir uns trotzdem hüten. Aus der Sicht gutsituierter Erste-Welt-Bewohner ist psychische Verelendung die Regel in den Beton-Ghettos der Vororte oder in den Armuts-Nischen der inneren Stadt. Aber es gibt auch die Ausnahme. Die Kreativität und Intelligenz, die gebraucht werden, um ein Leben jenseits der Norm zu denken und zu führen, kommen eben dort auf: an der oszillierenden Grenze zwischen Armut, flexibler Beschäftigung und Neuer Selbständigkeit. Es wird darum gehen, die Kontrollsysteme zu unterlaufen, sich durchzuschlagen, mit verschiedenen Rollen zu experimentieren.
In Arbeitslosenläden, Schreinerinnen-Kollektiven, alternativen Taxigenossenschaften und Wohnprojekten gibt es den Anspruch auf andere Formen des Zusammenlebens, den Anspruch der Integration von Freizeit, Erwerbsarbeit und politischer Alternative. Viele von uns stehen selbst mit einem Bein, oder mit beiden, in solchen Zusammenhängen. Es wäre viel gewonnen, wenn wir anfingen, den sozialen Ort, und die beschränkte Öffentlichkeit, auf die wir zurückgeworfen scheinen, als Ausgangspunkt für etwas Neues zu nehmen.
Das soll nicht heißen, die Tätigkeit in Institutionen wäre weniger wichtig geworden. Ob in Gewerkschaften oder Betriebsräten, in Wissenschaft oder Verwaltung: es gibt mehr Gründe, zu bleiben, als den, daß wir dort keinen Schaden anrichten und nicht schlecht leben. Es bleibt wichtig, der Kontrolle der Menschen innerhalb der Ersten Lebenswelt entgegenzutreten. Wir können aufklären über das, was passiert, und Selbstbewußtsein gegen die Anmaßung wissenschaftlicher Menschenkontrolle fördern. Erst wenn wir dabei die Spaltungen der Gesellschaft sehen, und uns auch auf diejenigen beziehen, die aus der Ersten Lebenswelt gedrängt werden, genügen wir dem Kriterium der Wissenschaft: Man muß so radikal sein wie die Wirklichkeit.
[12]
Ohne Informationen und Hinweise von Ute Bertrand, Stephan Klein, Wolfgang Linder und Veronika Oechtering wäre ich aufgeschmissen gewesen. Für Kritik und Ermutigung danke ich den Mitgliedern der Fachgruppe "Verdatung" des Instituts für Informations- und Kommunikationsökologie e.V. (IKÖ), und denen des "Teapot" von Informatik-StudentInnenvertretungen. Eine im Teil "Gesundheitsleistungen" ausführlichere Fassung dieses Artikels ist in den "Datenschutz-Nachrichten" Nr. 1/2:94 erschienen.[3]
Horst Bieber: Der Staat will mehr Kontrolle. Es droht: Der gläserne Bürger, in: Die Zeit, vom 28. Mai 1993, Seite 1; Ruth Leuze: "Wie eine Krankheit, die lange Zeit nicht weh tut", in: Frankfurter Rundschau, Nr. 174 vom 30. Juli 1993, Seite 10[4]
vgl. die Beiträge von Kotzmann und Bammé in: Walter Blumberger, Dietmar Nemeth: Der technologische Imperativ, München, Wien 1992[5]
vgl. Robert Castel: Von der Gefährlichkeit zum Risiko, in: Manfred Max Wambach (Hrsg.): Der Mensch als Risiko, Frankfurt 1983, S. 51; Michel Foucault: Sexualität und Wahrheit I / Der Wille zum Wissen, Frankfurt 1977, darin: Kapitel V., Recht über den Tod und Macht zum Leben[6]
Ulrich Beck: Gegengifte. Die organisierte Unverantwortlichkeit. Frankfurt 1988, insb. S. 96 - 112, 165 - 182[7]
Vgl Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Grundriß der verstehenden Soziologie, 5. Auflage, Tübingen 1976, S. 561 - 566[8]
vgl. Jürgen Dethloff: Smart Card - Quo Vadis?, in: Der GMD - Spiegel, Nr. 1/92, S. 25; ein historischer Vordenker ist z.B. Otto Neurath: Die Utopie als gesellschaftstechnische Konstruktion (1919), wieder abgedruckt in: Otto Neurath: Wissenschaftliche Weltanschauung, Sozialismus und logischer Empirismus, Hg. von Rainer Hegselmann, Frankfurt 1979, S. 235[9]
vgl. Institut für Informations- und Kommunikationsökologie (IKÖ): Überwachung mit dem Sozialversicherungsausweis, Broschüre, Bremen 1990; §§ 28 o, 28 p, 102 - 106 Sozialgesetzbuch, Viertes Buch, vom 23. 12. 1976, BGBL. I. S. 3845 in der Fassung des Gesetzes zur Einführung des Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze vom 6. 10. 1989, BGBl. I S. 1822; Zweite Datenerfassungs-Verordnung (2. DEVO) vom 19. 5. 1980, BGBl. I S. 593, zuletzt geändert durch VO vom 10.12.91, BGBl. I S. 2188[10]
IKÖ-Fachgruppe Verdatung: Mit dem Solidarpakt zur "elektronischen Kaderakte", Presseerklärung, in: AK, Nr. 354 vom 5.5.93, S. 14 und in: IKÖ-Rundbrief, Nr. 11 (Oktober 93), S. 14; § 117 des Bundessozialhilfegesetzes (Neubekanntmachung 10.1.1991, BGBl. I S. 94) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23.6.1993, BGBl. I S. 944[11]
§ 117 n.F. Bundessozialhilfegesetz, a.a.O.[12]
BVerfG vom 28.05.93, 2 BvF 2/90, Europäische Grundrechte-Zeitung 1993, S. 229 ff.[13]
Verglichen mit dem Abtreibungsurteil 1975, steht der größeren fundamentalistischen Aggressivität der Mehrheit eine zahm gewordene Kritik gegenüber. 1975 hatte die Richterin Rupp-von Brünneck im gemeinsamen Sondervotum mit dem Richter Simon (BVerfGE 39, S. 68 ff, 80) noch geschrieben: "Nach Auffassung der unterzeichnenden Richterin ist die Weigerung der Schwangeren, die Menschwerdung der Leibesfrucht in ihrem Körper zuzulassen, nicht allein nach dem natürlichen Empfinden der Frau, sondern auch rechtlich etwas wesentlich anderes als die Vernichtung selbständigen Lebens."In den Sondervoten der drei dissentierenden Richter zum neuen Abtreibungsurteil stimmen diese dagegen dem Ausgangspunkt, die Abtreibung sei "Tötung" von "Leben", ausdrücklich zu. Dadurch entziehen sie einem möglichen Widerspruch gegen Euthanasie selbst den Boden und werden zu Mittätern bei der - im wahrsten Sinne des Wortes - mörderischen Konsequenz der Mehrheit.[14]
Deutsches Ärzteblatt 90(9), 5. März 1993, S. C-431 ff.[15]
zitiert nach Susanne Billig: "Humangenetiker als Sparschweine", in: Die Weltbühne vom 8. Juni 1993, S. 715 (718)[16]
vgl. dazu Joan Murphy: Die kontrollierte Schwangerschaft, in: Clio, Nr. 27/1987, S. 19 - 21[17]
§ 150 a des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25.6.1969, BGBl. I S. 582, in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23.6.1993, BGBl. I S. 944[18]
Erlaß des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit vom 5.3.1993, in: Informationsbrief Ausländerrecht 1993, Heft 5, S. 194 m. Anm. Westphal[19]
§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 5, 7 Abs. 2 Arbeitsaufenthalte-Verordnung vom 18.12.1990, BGBl. I S. 2994[20]
Wolfgang Gast: Elektronischer Schlüssel soll Festung Europa sichern, in: Die Tageszeitung vom 24.6.1993, S. 1, und: Hand auflegen, weitergehen, ebenda, S. 3[21]
§ 16 Asylverfahrensgesetz vom 26.6.1992 (Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26.6.1992, BGBl. I S. 1126)[22]
Institut für Informations- und Kommunikationsökologie, Deutsche Vereinigung für Datenschutz: Die Krankenversichertenkarte gefährdet Ihre Gesundheit, Broschüre, Bremen 1992; Jan Kuhlmann: Die Verarbeitung von Patientendaten nach dem SGB V. und das Recht auf selbstbestimmte medizinische Behandlung. In: Datenschutz und Datensicherung (1993) No. 4, S. 198 - 208[23]
Cornelia Gunßer: Die Krankenversichertenkarte, in: Wechselwirkung, Nr 62, S. 4, Jan Kuhlmann: Die Gesundheitsmaschine, in: vorgänge, Nr. 126, Juni 1994, S. 1[24]
Ute Bertrand: Allheilmittel Information, in: Wechselwirkung Nr. 62 (August 93), S. 9-14[25]
Anlage 1, Nr. 2 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien) vom 4.12.1990 in der Fassung der Erweiterung vom 2.7.1991; § 2 a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 16.12.1981, BGBl. I S. 1427, in der Fassung der 4. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung vom 23.12.1992, BGBl. I S. 2483[26]
Wolf Schröter: Kein _out_ für die elektronische Maut?, in: Wechselwirkung, Nr 62, August 1993, S. 30 - 32[27]
Rolf Helmüller: Systeme ermöglichen Maut-Inkasso auch für die Einfahrt in Innenstädte, in: VDI-Nachrichten, März 1993[28]
Lars Kallström: Die Chipkarte für das Transportwesen der EG, vervielfältigtes Manuskript, Tagung "Neue Chipkartenanwendungen im praktischen Einsatz" der Austrian Smart Card Association, Wien, 2.10.1992; Peter Ansorge, Stephan Klein, Herbert Kubicek: Vierzig Millionen Kunden für das elektronische Maut-System, in: Frankfurter Rundschau vom 22.6.93, S. 10; de.: Polizei kann per Funk den laufenden Motor abschalten, in: Der Tagesspiegel, 9.8.1993, S. 18[29]
Brendan Finn: Smart Cards Application in Transportation, vervielfältigtes Manuskript, á la card Symposium Köln, 23.10.92; Welf Schröter: Mit "autocard" in den Ökoverkehr, in: Erziehung und Wissenschaft extra, Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Sommersemester 93, S. 12; Forschungsinstitut für Anwendungsorientierte Wissensverarbeitung an der Universität Ulm: Chancen des Road Pricing, vervielfältigtes Manuskript, Pressekonferenz im Haus des Landtags, 8.3.1993[30]
Hans-Georg Ungefug: Alles auf eine Karte, in: Focus Nr. 47/1993 (vom 2. November 1993), S. 182 - 187, vgl. auch die Broschüre für den Kongreß "Multicard 94. Elektronische Kartensysteme, Anspruch und Wirklichkeit" der Freien Universität Berlin, Forschungsgruppe Telefonkommunikation, 23. - 25. 2. 94 in Berlin, zu erhalten bei inTIME Berlin, Seesener Str. 53, 10711 Berlin.